Die Kleinprojektförderung wird den LEADER-Regionen exklusiv als weitere Fördermöglichkeit zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um Bundes- und Landesmittel, welche über den GAK-Rahmenplan zur Verfügung gestellt werden. Das Programm wird jährlich neu aufgelegt und ist mit maximal 180.000 € ausgestattet, die von der LEADER-Region vor Ort auf 200.000 € aufgestockt werden.
Kleinprojektförderung 2025
Aufrufzeitraum: 15. April – 15. Mai
Unsicherheiten durch die Bundestagswahl
Durch die Bundestagswahl Mitte Februar 2025 ist derzeit unklar, wann der Bundeshaushalt verabschiedet wird. Dies beeinflusst, ob, in welcher Höhe und wann Fördermittel für die Kleinprojekte bereitgestellt werden. Diese Verzögerung wird sich höchstwahrscheinlich auf die Umsetzungszeit der Projekte auswirken und diese reduzieren.
Neue Richtlinie veröffentlicht
Die Förderrichtlinie für das Regionalbudget wurde überarbeitet und Anfang 2025 veröffentlicht. Folgende Änderungen sind vorgenommen worden:
Nicht zuwendungsfähig sind:
- Energetische Sanierungen
- Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien
- Rein vereinsinterne Anschaffungen, z. B. Sportgeräte für Sportvereine oder Musikinstrumente für Musikvereine
- Projekte ohne öffentlichen Zugang oder signifikanten Mehrwert für die Öffentlichkeit
- Maßnahmen in Trägerschaft von Parteien und politischen Gruppierungen
Trotz der Unklarheit hinsichtlich der Finanzmittel folgen wir der Empfehlung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und starten einen frühzeitigen Projektaufruf.
Fokusjahr 2025: innovatives Arbeiten mitten im Sauerland
Das Jahr 2025 steht unter dem Motto des dritten Handlungsfeldes der Regionalen Entwicklungsstrategie: innovatives Arbeiten mitten im Sauerland. Dies soll sich auch in der Kleinprojektförderung bemerkbar machen. Deshalb wird in der Projektbewertung die Punktzahl für dieses Handlungsfeld verdoppelt.
- Einreichungszeitraum: Anträge für Kleinprojekte 2025 können vom April bis 15. Mai eingereicht werden. Bitte verwenden Sie hierfür das offizielle Antragsformular (zu finden im 3. Tab).
- Maximales Projektvolumen: Die Gesamtkosten eines Kleinprojekte dürfen 20.000 € (brutto) nicht überschreiten.
- Förderquote: Die Förderung deckt bis zu 80 % der Gesamtkosten ab. Mindestens 20 % der Kosten müssen vom Antragsteller selbst getragen werden.
- Erstattungsprinzip: Die Förderung erfolgt nachträglich. Kosten, die im Rahmen des Projektes entstehen, werden zuerst vom Projektträger bezahlt, anschließend bei dem Regionalmanagement eingereicht und anteilig erstattet.
- Förderfähige Maßnahmen: Vorrangig werden investive Maßnahmen unterstützt.
- Instandhaltung: Die geförderten Gegenstände müssen für einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren für den angegebenen Zweck verwendet und in Stand gehalten werden.
- Umsetzungsfrist: Kleinprojekte müssen spätestens bis Ende November 2025 vollständig abgeschlossen und mit dem Regionalmanagement abgerechnet sein. Bitte beachten Sie, dass sich die Umsetzungsfrist aufgrund der bundespolitischen Lage möglicherweise verkürzen könnte.
- Erforderliche Unterlagen: Zusätzlich zum Antrag sind ergänzende Dokumente erforderlich, z. B. der Kostenplan, Nutzungs- oder Gestattungsverträge für die im Projekt genutzte Flächen sowie Vergleichsangebote. Weitere Informationen dazu finden Sie im Informationsblatt im Downloadbereich.
- Verfügbarkeit der Fördermittel: Da es sich bei der Förderung um Bundes- und Landesmittel handelt, müssen diese in den jeweiligen Haushalten bereitgestellt werden. Aktuell ist nicht absehbar ob, wann und wie viele Mittel für die Kleinprojektförderung zur Verfügung stehen werden.
Neuerungen 2025
- eine öffentliche Zugänglichkeit bzw. ein signifikanter Mehrwert für die Öffentlichkeit muss gegeben sein
- Projekte, die dem reinen Vereinszweck dienen, werden nicht gefördert z.B. Sportgeräte für Sportvereine oder Musikinstrumente für Musikvereine
- energetische Sanierungen sowie Produktionsanlagen für erneuerbare Energien sind nicht förderfähig
- Parteien oder politische Gruppierungen dürfen keine Anträge stellen
- Aufgrund des Fokusjahres 2025 erhalten Projekte aus dem Handlungsfeld „innovatives Arbeiten mitten im Sauerland“ einen Sonderpunkt.
- Die wichtigsten Informationen zum Ablauf inkl. Checkliste der Antragsunterlagen (Stand: 21.02.2025)
- Förderantrag (Stand: 21.02.2025)
- Kosten- und Finanzplan
- Anleitung zur Kostenplausibilisierung
- Nutzungsvereinbarung für die Kleinprojektförderung
- Projektbewertungsmatrix
- Beispiele bereits geförderter Kleinprojekte
- Richtlinie zum Nachlesen (Punkt 3)
Wir behalten uns vor die Antragsunterlagen bis zum Beginn des Aufrufes anzupassen.
Ablauf der Kleinprojektförderung
Das folgende Schaubild zeigt die wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zu Ihrem Kleinprojekt. Darunter sind die einzelnen Schritte ausführlich beschrieben und lassen sich per Klick aufklappen.
