Was genau bedeutet eigentlich LEADER?

Und wie funktioniert es? Alles, was Sie über das EU-Förderprogramm wissen müssen, können Sie durch Anklicken der Themen-Kacheln erfahren.

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Und falls Sie trotzdem noch Fragen haben:
Wenden Sie sich an das Regionalmanagement →

Wissenswertes zum LEADER-Programm :

Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets 2023

Mit der Förderung von Kleinmaßnahmen bis 20.000 € steht der Region ein Förderinstrument zur Verfügung, das sich vor allem an Vereine richtet.

Achtung: Der offizielle Aufruf zum Regionalbudget 2023 läuft vom 01.-31. März. Wir empfehlen Ihnen aber die Vorbereitung Ihres Projektantrages bereits jetzt zu beginnen (z.B. Einholung von Angeboten o.ä.). Beratung und Antragsprüfung findet jedoch erst im März statt.

Aus dem "Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz" (GAK-Sonderplan) stehen den "4 mitten im Sauerland" aller Voraussicht nach auch für das Jahr 2023 wieder Mittel zur Verfügung, die für die Umsetzung von sog. Kleinprojekten genutzt werden können. Gefördert werden dabei Maßnahmen innerhalb der Region, die der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie der Region dienen und die die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume sichern und weiterentwickeln. Die Maßnahmen sollen somit zu einer positiven Entwicklung der ländlichen Gebiete beitragen. Wie breit die Art der geförderten Projekte dabei sein kann, zeigt eine Liste mit bisher umgesetzten Kleinprojekten, die unten verlinkt ist.

Dieses auch als "Regionalbudget" kommunizierte Förderinstrument wird exklusiv in LEADER-Regionen in NRW angeboten und über die jeweiligen Regionalmanagements abgewickelt. Für die Träger der Kleinmaßnahmen verspricht das "Regionalbudget" eine rasche, relativ unkomplizierte finanzielle Unterstützung. Dennoch gilt es dabei, einige Formalia zu berücksichtigen und sich an die "Spielregeln" zu halten, die bei Fördermaßnahmen einfach nötig sind, um alle eingebundenen Partner abzusichern.

Im Downloadbereich unten finden Interessierte alles Wissenswerte rund um die Kleinmaßnahmen sowie verschiedene Formulare, die für eine Beantragung des Regionalbudgets nötig werden.

Hier die wichtigsten Informationen in aller Kürze:

  • Anträge für Kleinprojekte 2023 können zwischen dem 01. und 31. März 2023 eingereicht werden - benutzen Sie dazu bitte das offizielle Antragsformular im Download-Bereich
  • Ob das Regionalbudget 2023 tatsächlich angeboten werden kann und falls ja in welcher Höhe, hängt von der Entscheidung des zuständigen Landesministeriums ab – diese steht noch aus!
  • Kleinprojekte dürfen ein Gesamtvolumen von 20.000 € (brutto) nicht überschreiten
  • der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der Gesamtkosten, mind. 20 % muss der Antragsteller aus eigener Tasche hinzugeben
  • die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip: Die Projektkosten müssen also zunächst vom Projektträger vorfinanziert werden
  • gefördert werden bevorzugt investive Maßnahmen
  • mit dem Antrag werden ggf. verschiedene ergänzende Dokumente nötig, z.B. Nutzungs- und Gestattungsverträge für die Flächen, auf denen die Maßnahme stattfinden soll oder Angebotsvergleiche; Hinweise dazu finden Sie im Informationsblatt im Downloadbereich
  • für einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren muss eine Instandhaltung geförderter Gegenstände gewährleistet sein
  • Kleinprojekte müssen bis spätestens zum 15. November 2023 vollständig umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden
Lesen Sie bitte für eine erfolgreiche Projektbewerbungen alle Dokumente und Unterlagen, die wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung stellen, aufmerksam durch, denn nur vollständige Projektanträge können in der Auswahl berücksichtigt werden!

Die Projektauswahl erfolgt durch die Lokale Aktionsgemeinschaft der LEADER-Region in einer Sitzung Anfang Mai 2023 im Rahmen des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets. Projekte auf der Warteliste können je nach Bepunktung und Projektvolumen bei einem Rückzug eines anderen Projektes noch im Jahresverlauf nachrücken. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Die diesjährige Bewerbung hat keinen Einfluss auf ein mögliches Bewerbungsverfahren für das Budget im Jahr 2024. Projekte, die im Jahr 2023 keinen Zuschlag erhalten konnten, müssen sich im Folgejahr erneut bewerben.

Für sämtliche Fragen rund um die Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets steht Ihnen das Regionalmanagement gerne zur Verfügung.

Beratung und Hilfestellung gibt es für all diejenigen, die einen Förderantrag stellen wollen, auch dieses Jahr wieder in unserer digitalen Informationsveranstaltung am Montag, den 06. März 2023 um 18:30 Uhr bei Zoom. Den Link erhalten Sie vom Regionalmanagement: Dazu einfach eine kurze Mail senden an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und Sie bekommen den Einwahllink umgehend zugeschickt.

Ankndigung SprechstundeAntragstellungRB2023

LEADER-Region "4 Mitten im Sauerland“

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