Die Kleinprojektförderung wird den LEADER-Regionen exklusiv als weitere Fördermöglichkeit zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um Bundes- und Landesmittel, welche über den GAK-Rahmenplan zur Verfügung gestellt werden. Das Programm wird jährlich neu aufgelegt und ist mit maximal 180.000 € ausgestattet, die von der LEADER-Region vor Ort auf 200.000 € aufgestockt werden.

  • Projekte bis 20.000 € Gesamtkosten

  • bis zu 80 % Förderung

  • das Projekt muss innerhalb von 5-6 Monaten umsetzbar sein

  • einmal im Jahr gibt es einen Aufruf, bei dem Projekte eingereicht werden können

Kleinprojektförderung 2025

Aufrufzeitraum: 15. April – 15. Mai

Ablauf der Kleinprojektförderung

Das folgende Schaubild zeigt die wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zu Ihrem Kleinprojekt. Darunter sind die einzelnen Schritte ausführlich beschrieben und lassen sich per Klick aufklappen.

Auf dem Schaubild sind die 11 Schritte der Kleinprojektförderung abgebildet. Die einzelnen Schritte werden darunter schriftlich erklärt.

Der Ablauf im Detail

Sie haben eine Idee und fragen sich, ob es eine Möglichkeit gibt, dafür eine Förderung zu bekommen?
Dann werfen Sie einen Blick in unsere Regionale Entwicklungsstrategie und überlegen zu welchen Themen der Handlungsfelder Ihre Idee passt.

Wenn Sie etwas Passendes gefunden haben, schauen Sie hier in der Übersicht, welches Förderprogramm für die Idee aufgrund der Rahmenbedingungen besser geeignet ist.

Die Kleinprojektförderung aus Mitteln des Bundes und Landes NRW ist ein jährliches Programm, das heißt zu Beginn eines Jahres meistens im Februar/März gibt es einen Aufruf mit einer Einreichfrist. Danach können i.d.R. bis zum nächsten Jahr keine weiteren Anträge gestellt werden.

Der Aufrufzeitraum für die Kleinprojekte 2025 endet am 15.05.2025. Bis dahin muss der Antrag vollständig dem Regionalmanagement vorliegen. Der Aufrufzeitraum für 2026 wird am Ende des Jahres 2025 bekannt gegeben.

Mit etwas Vorlauf vor dem Aufrufzeitraum werden auf dieser Seite die aktuellen Antragsunterlagen bereitgestellt. Wenn Sie bereits vorher Einblicke in die Unterlagen erhalten möchten, finden Sie den letzten Stand unter Downloads.

Nehmen Sie Kontakt zum Regionalmanagement auf und stellen Ihre Idee vor. Telefonisch, per E-Mail oder vor Ort sind wir für Sie da. Wir gehen mit Ihnen Ihre Überlegungen durch und schauen, welche Möglichkeiten auf Förderung bestehen.

Spätestens zum Ende des Aufrufzeitraums ist der Antrag auf Kleinprojektförderung vollständig einzureichen. Alle Formulare sowie eine Erklärung mit Checkliste können Sie sich oben auf dieser Seite oder unter Downloads herunterladen.

Alle Projekte, die bis zum Stichtag vollständig eingehen, nehmen am Wettbewerb, um die zur Verfügung stehenden Fördermittel (max. 200.000€) teil.

Anhand der Projektbewertungsmatrix legt der Vorstand des LEADER-Vereins eine Rangfolge der Projekte fest. Danach wird festgelegt, welche Projekte mit dem zur Verfügung stehenden Budget gefördert werden können. Sobald dies feststeht, erhalten Sie eine Rückmeldung.

Das Regionalmanagement stellt im Anschluss einen Antrag auf Förderung bei der Bezirksregierung Arnsberg. Hier wird geschaut, ob die Projekte der Förderrichtlinie entsprechen.

Hat das Regionalmanagement eine positive Rückmeldung von der Bezirksregierung Arnsberg bekommen, kann der Weiterleitungsvertrag zwischen der LAG 4 mitten im Sauerland und dem/der Kleinprojektträger*in geschlossen werden.

Darin werden die Rechte und Pflichten zwischen den beiden Parteien zur Weiterleitung der Fördermittel geschlossen. In der Regel wird dieser Vertrag in einer Videokonferenz mit allen beteiligten vorab besprochen.

Nach der Unterzeichnung können Sie mit Ihrem Projekt starten. 

Nun ist es Zeit für die Umsetzung. Behalten Sie dabei Änderungen im Projekt stets im Blick und halten Sie das Regionalmanagement auf dem Laufenden. Änderungen im Projekt, die die Kostenpositionen betreffen, müssen vom Regionalmanagement im Vorfeld genehmigt werden. Ansonsten wird nur das gefördert, was Sie beantragt haben.

Berichten Sie über die Fortschritte Ihres Projektes in der Öffentlichkeit und verlinken Sie dabei auch gerne unsere Social-Media-Kanäle auf Facebook und Instagram.

Bei der Kleinprojektförderung gilt das Erstattungsprinzip. Das heißt Sie müssen das Projekt vorfinanzieren und können erst nachdem eine Leistung erbracht und die Rechnung bezahlt wurde einen Antrag auf Auszahlung stellen. Dafür gibt es zwei Stichtage während der Umsetzungszeit und einen zum Ende. Auszahlungen über einen Teil der Projektkosten sind möglich.

Nach dem Einreichen des Auszahlungsantrages dauert es i. d. R. 3-4 Wochen, bis die Fördermittel ausgezahlt werden.

Die Kleinprojekte haben eine fixen Endtermin. In der Regel müssen Kleinprojekte spätestens bis zum 15. November eines Jahres abgeschlossen werden.

Zum formalen Abschluss wird nach der Umsetzung ein Verwendungsnachweis mit einer kleinen Dokumentation über das Projekt eingereicht. Das Regionalmanagement behält sich vor die Kleinprojekte stichprobenartig zu prüfen.

Alle Kleinprojekte ab 2016 finden Sie hier: